KYC - Was ist das?

Unter einer fremdverwalteten Wallet („hosted Wallet“) versteht man eine Wallet, die nicht durch den Nutzer, sondern durch eine Drittpartei verwaltet wird. Ein gutes Beispiel dafür sind die Nutzer-Wallets auf einer Kryptobörse, deren persönliche Schlüssel nicht im Besitz der Nutzer sind. Die meisten Kryptobörsen müssen umfangreiche KYC-Richtlinien („Know Your Customer“) einhalten, sodass eine anonyme Transaktion an derartige Wallets sehr unwahrscheinlich ist. Die Börsen wissen, wer ihnen Kryptowerte transferiert, sodass derartige Transaktionen nicht von dem neuen Gesetz betroffen sind.Digitale Assets dürfen jedoch weiterhin von Person zu Person übertragen werden, denn Transaktionen zwischen „self-hosted Wallets“, d. h. selbstverwaltete Wallets (wie z. B. Hardware-Wallets wie die BitBox02), sind von dieser EU-Regelung ausgenommen. Dies lässt vermuten, dass sich die EU-Gesetzgeber über die schwierige Regulierung derartiger Wallets bewusst sind und deshalb eher den Zugang zu On- und Off-Ramps und Zahlungsdienstleistern erschweren wollen, um die Nutzung von Kryptowährungen einzuschränken. Gerade im geschäftlichen Verkehr werden in der Regel fremdverwaltete Wallets genutzt. Ob sich dies ändern wird, um das Anonymitätsverbot der EU zu umgehen, wird die Zukunft zeigen.